Dienstvertrag: Unterschied zum Werkvertrag bei KI-Werkzeugen und Automatisierung

Tätigkeit statt Erfolg: was § 611 BGB verlangt, wann eine Durchsicht der KI-Werkzeuge als Dienst vergeben wird und wo die Einordnung im Projektalltag kippt.

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Ein Dienstvertrag verpflichtet nach § 611 BGB zur Leistung zugesagter Dienste gegen Vergütung; geschuldet ist sorgfältiges Tätigwerden, kein bestimmter Erfolg. Der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag entscheidet damit, wer das Risiko eines offenen Ergebnisses trägt: bei einer Bestandsaufnahme verstreuter KI-Werkzeuge der Auftraggeber, bei einer fertig beschriebenen Schnittstelle der Auftragnehmer.

Dienstvertrag nach § 611 BGB: was geschuldet ist

Das Gesetz bindet die Vergütung an das Tätigwerden. Wer Dienste zusagt, muss sie mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen; ob daraus das erhoffte Ergebnis entsteht, gehört nicht zur Pflicht. Fehlt eine Absprache über die Bezahlung, gilt nach § 612 BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienste den Umständen nach nur gegen Entgelt zu erwarten sind. § 614 BGB macht sie erst nach getaner Arbeit fällig; wer nach Tagen oder Monaten abrechnet, stellt sie am Ende jedes Abschnitts in Rechnung.

Eine Abnahme, ein Recht auf Nachbesserung oder eine Minderung wie im Werkrecht kennt diese Vertragsform nicht. Wird schlecht gearbeitet, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen; der Auftraggeber kann Schadensersatz verlangen, wenn ihm aus der Pflichtverletzung ein Schaden entsteht (§ 280 BGB). Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag, den § 611a BGB beschreibt: Dort arbeitet jemand weisungsgebunden und eingebunden in eine fremde Organisation. Der freie Dienstleister organisiert seine Arbeit dagegen selbst.

Tätigkeit oder Ergebnis: vier Beispielpaare

Ob eine Aufgabe als Dienst oder als Werk vergeben wird, entscheidet nicht die Überschrift des Dokuments. Maßgeblich ist, ob am Schluss ein Zustand vorliegt, den man ohne Stundenzettel prüfen kann. Vier Paare aus Vorhaben rund um KI-Werkzeuge und Automatisierung zeigen die Linie:

  • Dienst: herausfinden, welche KI-Dienste in Vertrieb, Einkauf und Buchhaltung genutzt werden und mit welchen Daten. Werk: ein gemeinsamer Zugang zu einem Sprachmodell für diese Abteilungen, der jeden Aufruf mit Abteilung und Kosten erfasst.
  • Dienst: Regeln erarbeiten, welche Informationen ein Modell zu sehen bekommen darf. Werk: ein Filter, der Kundennummern und Namen vor dem Aufruf entfernt und jeden Treffer vermerkt.
  • Dienst: einschätzen, welche bestehenden Abläufe ein Laufprotokoll und eine Ausnahmeliste brauchen. Werk: die Umstellung eines benannten Ablaufs, einschließlich Laufprotokoll.
  • Dienst: Fachbereiche begleiten, die eigene kleine Automatisierungen bauen. Werk: eine Vorlage mit Fehlerbehandlung, die diese Bereiche künftig verwenden.

Welche Angaben ein Ergebnis braucht, damit es als Werk trägt, erklärt der Artikel zum Werkvertrag.

Wofür sich der Dienstvertrag bei KI-Werkzeugen eignet

Am Anfang steht meist eine Lage, die niemand vollständig überblickt. Die Geschäftsführung ahnt, dass Texte in frei zugängliche Chatdienste kopiert werden, dass ein Skript in der Auftragsbearbeitung seit langem keinen Verantwortlichen mehr hat und dass Rechnungen verschiedener KI-Anbieter über mehrere Kreditkarten laufen. Wie groß das Feld ist, zeigt erst die Durchsicht. Deshalb lässt sich ihr Ergebnis nicht vorab versprechen: Es kann ebenso lauten, dass mehrere Werkzeuge zusammengelegt und einzelne Automatisierungen abgeschaltet werden sollten.

Typische Tätigkeiten in dieser Phase:

  • eine Bestandsaufnahme der Schatten-KI: welche Dienste, welche Konten, welche Daten;
  • Regeln für den Einsatz: was ein Modell sehen darf, wo eine Kostengrenze liegt, wer ein Werkzeug verantwortet;
  • ein Architekturkonzept dazu, welche vorhandenen Automatisierungen auf Schnittstellen umziehen, welche bleiben und welche wegfallen;
  • Begleitung der Fachbereiche bei den ersten Schritten nach den neuen Regeln.

Was im Vertrag stehen sollte, obwohl kein Erfolg geschuldet ist

  • Gegenstand und Grenzen. Welche Abteilungen, Systeme und Ansprechpartner einbezogen werden – und welche ausdrücklich nicht.
  • Benannte Unterlagen. Welche Dokumente am Ende übergeben werden, etwa ein Verzeichnis der Werkzeuge und eine Liste der Automatisierungen mit Empfehlung. Sie beschreiben die Arbeit, ohne einen Erfolg zuzusagen.
  • Vergütung und Haltepunkt. Abrechnung nach Tagessatz mit einer Kostengrenze, an der beide Seiten neu entscheiden; die Abwägung erklärt der Vergleich Festpreis vs. Tagessatz.
  • Steuerung. Eine benannte Projektleitung beim Dienstleister, an die Fragen und Wünsche gehen.
  • Vertraulichkeit. Eine gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung vor dem Einblick in Unterlagen, bei personenbezogenen Daten ein Auftragsverarbeitungsvertrag und die Festlegung, welche Daten ein Sprachmodell oder ein externer Dienst zu sehen bekommt.

Wo die Einordnung im Projektalltag kippt

Die erste Gefahr ist die Beratung ohne Ende. Aus der Durchsicht wird ein Dauerauftrag, in dem der Berater laufend abgebrochene Skripte repariert und neue KI-Konten einrichtet – abgerechnet nach Tagen, ohne beschriebenen Gegenstand. Für fortlaufende Weiterentwicklung ist das die falsche Form: Sie gehört in einzeln beauftragte Pakete mit eigenem Umfang und eigenen Abnahmekriterien.

Die zweite Gefahr betrifft die Steuerung. Erhalten die Leute des Dienstleisters ihre Aufgaben unmittelbar von Abteilungsleitern, tauchen sie in der Abwesenheitsplanung auf und werden sie wie Beschäftigte des Auftraggebers geführt, zählt das gelebte Verhältnis mehr als der Vertragstext. Welche Merkmale dabei zählen, beschreibt die Abgrenzung zum Werkvertrag. Die dritte Gefahr ist der Prototyp, der während der Beratung entsteht und still in den Betrieb wandert: Er braucht einen eigenen Auftrag mit prüfbaren Kriterien, sonst weiß niemand, welche Fälle er beherrschen muss.

Wie wir Beratung und Umsetzung trennen

Riffpfad Digital vereinbart die Beratung zu KI-Werkzeugen als Tätigkeit. Welche Unterlagen am Ende vorliegen, steht vorher im Angebot: das Verzeichnis der genutzten Dienste, die Regeln für Daten und Kosten und die Liste der Automatisierungen mit der Empfehlung umstellen, behalten oder abschalten. Was daraus gebaut wird, bekommt einen eigenen Auftrag mit Abnahmekriterien. Fragen und Weisungen gehen in beiden Phasen über unsere Projektleitung. Wie die Beratung abläuft, beschreibt die Seite KI-Tools im Unternehmen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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